DEUTSCHE GESELLSCHAFT
FÜR RECHTSMEDIZIN

Willkommen auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin - DGRM!

Im Namen des Vorstandes begrüße ich alle Besucher unseres Internet-Auftrittes. Die DGRM ist eine gemeinnützige wissenschaftliche Fachgesellschaft, die in der Tradition der vor über hundert Jahren gegründeten Deutschen Gesellschaft für Gerichtliche Medizin steht. Sie verfolgt das Ziel, alle Teilbereiche der Rechtsmedizin in Lehre, Forschung und forensischer Praxis zu fördern und weiterzuentwickeln.

Dies geschieht insbesondere durch Ausrichtung wissenschaftlicher Veranstaltungen (Jahres- und Regionaltagungen, Workshops, Symposien, Fortbildungen etc.), die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, durch die Herausgabe der Fachzeitschrift "Rechtsmedizin", durch Mitwirkung in nationalen und internationalen Gremien, durch enge Kooperation mit anderen Disziplinen und Fachgesellschaften sowie durch Wahrnehmung der berufsständischen Interessen in enger Abstimmung mit dem Berufsverband Deutscher Rechtsmediziner.

Die Weiterentwicklung und Weitergabe rechtsmedizinischen Wissens sowie die Schaffung adäquater Voraussetzungen für erfolgreiche Forschung und für eine zeitgemäße Versorgung der Gesellschaft mit wissenschaftlich basierten forensischen Dienstleistungen sind zentrale Anliegen der DGRM.

Prof. Dr. med. Stefanie Ritz
-Präsidentin der DGRM-

Aktuelles

Stellenangebot: Die Rechtsmedizin Erlangen sucht "Medizinische Sektions- und Präparationsassistenz (m/w/d)."

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Die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin läd ein zum Sommerkongress am 13./14. Juni 2025 in Locarno.

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Jetzt bewerben! - DFG Nachwuchsakademie "innovative Methoden und neue Marker zur Klärung forensischer Fragestellungen"

Liebe (insbesondere junge) Mitglieder der DGRM,

anspruchsvolle Wissenschaft kostet Geld – Geld, das in der Regel als sogenannte Drittmittel…

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Ausschreibung: Konrad-Händel-Stiftungspreis für Rechtsmedizin 2025

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Ausschreibung: Promotionspreis der DGRM 2025

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Bericht zum interdisziplinären Symposium „Möglichkeiten und Grenzen von erweiterten DNA-Analysen – ohne und unter Einschluss der biogeographischen Herkunft (BGA)."

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