DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR RECHTSMEDIZIN

FAQ zu den aktuellen Entwicklungen zum Ringversuch der Spurenkommission

Dieses Dokument wird fortlaufend aktualisiert

1. Ist „GEDNAP“ noch der Ringversuch der Spurenkommission?

Nein. Durch die Insolvenz des ehemaligen Ausrichters der GEDNAP-Ringversuche, des IFG, einerseits und die Neugründung des IFMG durch Dr. Carsten Hohoff andererseits, sowie aufgrund des Verlaufs in den letzten Jahren ergab sich aus Sicht der Spurenkommission die Notwendigkeit, die Bedingungen und Anforderungen für die Ausrichtung eines Ringversuchs, der das Prädikat „Ringversuch der Spurenkommission“ tragen soll, neu abzustimmen. Trotz intensiver Bemühungen, im Rahmen derer die Spurenkommission auch einen Anforderungskatalog vorgelegt hat, haben wir von Herrn Dr. Hohoff keine Zusage erhalten, den GEDNAP-Ringversuch unter den genannten Vorgaben durchzuführen. Die weiterhin angebotenen GEDNAP-Ringversuche werden somit nicht länger unter Federführung / Mitwirkung der Spurenkommission durchgeführt.

2. Was ist die offizielle Haltung der Spurenkommission zu den GEDNAP-Ringversuchen des IFMG?

Die Spurenkommission erkennt die langjährige Erfahrung und fachliche Kompetenz von Herrn Dr. Hohoff bei der Ausrichtung forensischer DNA- und Spuren-Ringversuche (mit den Modulen Spurencharakterisierung, autosomale und gonosomale STR-Analysen, binäre Biostatistik) an und wünscht ihm für seine Arbeit am IFMG viel Erfolg. Es bestehen seitens der Spurenkommission keine Zweifel an der Qualität der GEDNAP-Ringversuche (mit den Modulen Spurencharakterisierung, autosomale und gonosomale STR-Analysen, binäre Biostatistik) des IFMG.

3. Wie positioniert sich die Spurenkommission zu den Sondermodulen der GEDNAP-Ringversuche (mtDNA, Phänotypisierung, Altersbestimmung, Probabilistic Genotyping…)

Auch die Planung der Sondermodule der zukünftigen GEDNAP-Ringversuche erfolgt ohne Beteiligung der Spurenkommission als Gremium sowie ohne Beteiligung einzelner Mitglieder der Spurenkommission. Zur Abwicklung und wissenschaftlichen Qualität der Auswertung der Sondermodule im Rahmen der GEDNAP-Ringversuche liegt der Spurenkommission keine Information vor und gibt sie keinen Kommentar ab.

4. Gibt es Ringversuche bei denen die Spurenkommission die Federführung hat?

Ja. Die Spurenkommission hat sich dazu entschieden, schon in diesem Jahr einen „Ringversuch der Spurenkommission“ zu organisieren: Neben realen bzw. realitätsnahen Spuren - auch mit geringerem DNA-Gehalt - zur STR- und mtDNA-Typisierung werden Module zu Biostatistik (incl. VKM), Pigmentierung und Altersbestimmung sowie der gutachterlichen Bewertung von DNA-analytischen Befunden angeboten. Die Planung und Durchführung der einzelnen Ringversuchsmodule geschieht unter Einbeziehung anerkannter Experten. Im kommenden Jahr ist geplant, zwei separate Ringversuche anzubieten, die neben den oben genannten auch die Module Spurencharakterisierung, autosomale und gonosomale STR-Analysen beinhalten. Die organisatorische Umsetzung liegt beim Institut für Rechtsmedizin der Universität Münster, vertreten durch Frau Prof. Dr. Marielle Vennemann in Kooperation mit dem Institut für Forensische Statistik und Qualitätssicherung in Bonn, vertreten durch Dr. Rolf Fimmers.

5. Spricht die Spurenkommission Teilnahmeempfehlungen aus? Welche?

Da die Spurenkommission für die Konzeption, Durchführung, Qualitätssicherung und wissenschaftliche Begleitung der unter ihrer Federführung durchgeführten Ringversuche verantwortlich zeichnet, empfiehlt sie die Teilnahme an diesen Ringversuchen.

6. Warum fungiert die Spurenkommission nicht direkt als Veranstalter eines Ringversuchs?

Die wirtschaftlichen Anforderungen für die Durchführung eines Ringversuchs können von der Spurenkommission als Arbeitsgruppe der DGRM derzeit nicht erfüllt werden. Daher vergibt die Spurenkommission das Prädikat „Ringversuch der Spurenkommission“ an geeignete externe Bewerber. Dazu wurde ein Anforderungskatalog zur Ausrichtung eines „Ringversuch der Spurenkommission“ erarbeitet.

7. Wer ist Ausrichter des „Ringversuchs der Spurenkommission“?

Das Institut für Rechtsmedizin Münster hat sich auf Anfrage der Spurenkommission bereiterklärt, kurzfristig einen Ringversuch unter den formulierten Anforderungen durchzuführen. Auch weitere Labore, die die Anforderungen erfüllen, können für von ihnen angebotene, geeignete Ringversuche das Prädikat „Ringversuch der Spurenkommission“ erhalten.

8. Ergebnisse welcher Ringversuche werden beim Spurenworkshop der Spurenkommission vorgestellt?

Es ist vorgesehen, allen Anbietern forensisch-molekularbiologischer Ringversuche im deutschsprachigen Raum mit einer relevanten Anzahl teilnehmender Labore zu ermöglichen, die Ergebnisse ihrer Ringversuche - unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten aufbereitet - im Rahmen der kommenden Spurenworkshops vorzustellen und zu diskutieren. Auch die Ergebnisse der neuen Ringversuche der Spurenkommission werden künftig in diesem Rahmen vorgestellt.

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