Aufgrund zunehmender grenzüberschreitender Migrationsbewegungen in Europa kam es in zahlreichen europäischen Ländern auch zu einem zahlenmäßigen Anstieg derjenigen Ausländer, bei denen das Geburtsdatum nicht zweifelsfrei dokumentiert ist. Diese Entwicklung führte zu einer steigenden Nachfrage nach forensischen Altersschätzungen bei Lebenden.
Eine überregionale Analyse des gegenwärtigen Standes der forensischen Altersdiagnostik bei Lebenden im deutschsprachigen Raum fand anlässlich des „X. Lübecker Gesprächs deutscher Rechtsmediziner“ im Dezember 1999 statt. Auf dieser Tagung wurde vorgeschlagen, eine Arbeitsgemeinschaft aus Rechtsmedizinern, Zahnärzten, Radiologen und Anthropologen zu gründen, die Leitlinien für die Gutachtenerstattung entwickelt, um das bisherige, zum Teil recht unterschiedliche Vorgehen zu harmonisieren und eine Qualitätssicherung der Gutachten zu erreichen. Die interdisziplinäre „Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik“ konstituierte sich am 10.03.2000 in Berlin.
Auf dem Gründungstreffen wurde beschlossen, dass auch die Altersdiagnostik bei Leichen und Skeletten zu den Aufgabenbereichen der AG gehören soll.
Derzeit zählt die AG 123 Mitglieder aus Deutschland, Österreich, Frankreich, Groß Britannien, den Niederlanden, Belgien, den USA, der Schweiz, Spanien, Aserbaidschan, Norwegen, Dänemark, Israel, Portugal, Griechenland und Italien.
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