Im Einvernehmen mit dem Kuratorium der Konrad-Händel-Stiftung wurde bei der Mitgliederversammlung der DGRM am 26.09.2006 in Innsbruck einstimmig beschlossen, den Wissenschaftspreis der DGRM und den Konrad-Händel-Preis zusammenzuführen. Dieser Preis trägt den Namen „Konrad-Händel-Stiftungspreis für Rechtsmedizin“; er wurde erstmals anlässlich der 86. Jahrestagung der DGRM in Mainz verliehen.
Die Zweckbestimmung, die Modalitäten der Antragstellung und das Entscheidungsverfahren richten sich nach dem Statut für die Preisvergabe des früheren Konrad-Händel-Preises (s. Rechtsmedizin 8: R9, 1998 und Internetauftritt der DGRM).
Einsendeschluss für Vorschläge ist der 1. Juni 2014.
Vorschläge können bei der Vorstandsvorsitzenden der Konrad-Händel-Stiftung, Frau Dir’inAG Margarete Basler, Übertal 11, 79761 Waldshut-Tiengen, eingereicht werden.