Die Veröffentlichung der folgenden Gegendarstellung mit Bezug auf die Gemeinsame Stellungnahme der DGRM, DGVM, DGVP und GTFCh erfolgt an dieser Stelle rein freiwillig auf Bitte der Ruma GmbH hin. Die wissenschaftlichen Fachgesellschaften DGRM, DGVM, DGVP und GTFCh sehen vorbehaltlich anderer Ergebnisse aus der weiteren wissenschaftlichen Diskussion derzeit keinen Anlass von der in ihrer gemeinsamen Stellungnahme ausgedrückten Auffassung zum Einsatz von Marker-Verfahren abzuweichen.
Sehen Sie hierzu auch: Gemeinsame Stellungnahme der GTFCh, DGVM, DGVP und DGRM zum Einsatz von Markerverfahren