Geschäftsordnung (Fassung vom 05.05.2023; beschlossen vom Vorstand der DGRM sowie von der DNA-Fachkonferenz der kriminaltechnischen Institute)
Die Spurenkommission ist eine gemeinsame Kommission der „Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM)“ und kriminaltechnischen Institute der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes in Deutschland. Sie wird als Arbeitsgemeinschaft der DGRM geführt.
Sie formuliert bei Bedarf zu aktuellen Fragestellungen oder Problemen auf dem Gebiet der forensischen Genetik wissenschaftliche Empfehlungen, verfasst Stellungnahmen und organisiert spezielle Ringversuche. Sie ist bestrebt, mit Projektgruppen anderer Organisationen zusammen zu arbeiten, die gleiche Zielrichtungen verfolgen, um bundeseinheitliche Empfehlungen zu gewährleisten.
Sie setzt sich paritätisch aus je vier Vertretern der universitären forensischen Genetik sowie der Kriminaltechnik zusammen. Dabei werden die Vertreter der Kriminaltechnik von der DNA-Fachkonferenz (Leiter/innen der DNA-Untersuchungsstellen der kriminaltechnischen Institute) delegiert, und die Vertreter der universitären forensischen Genetik vom Vorstand der DGRM. Über die Dauer des Mandates der Kommissionsmitglieder entscheiden die jeweiligen entsendenden Gremien. Die Kommission lädt bei Bedarf Gäste zu den Sitzungen ein.
Die Spurenkommission wird von einer/einem Vorsitzenden sowie einer/einem Vertreter/in geleitet, die aus dem Kreis der Kommissionsmitglieder gewählt werden.
Die Mitglieder der Spurenkommission sind ehrenamtlich tätig. Es besteht kein Anspruch auf die Erstattung von Reisekosten oder anderen im Zusammenhang mit der Kommissionstätigkeit anfallenden Kosten.
Die Spurenkommission übernimmt die Federführung von jährlich stattfindenden Ringversuchen zur Qualitätskontrolle in der forensischen Spurenkunde und DNA-Analyse. Sie entscheidet, wer für die praktische Durchführung der Ringversuche verantwortlich ist.
Die Spurenkommission stellt sicher, dass die Ergebnisse der Ringversuche jährlich einmal im Rahmen des sog. Spurenworkshops den Teilnehmern der Ringversuche präsentiert werden. Zur Durchführung des Spurenworkshops wählt sie wenigstens ein Jahr vorher einen geeigneten Veranstalter aus.
Die Spurenkommission trifft sich in der Regel monatlich, mindestens aber einmal im Jahr zu einer Sitzung. Darüber hinaus können bei Bedarf weitere Sitzungstermine vereinbart werden. Über die Arbeit der Spurenkommission wird ein Jahresbericht verfasst und auf der Webseite der Spurenkommission veröffentlicht.